Im Gesundheitswesen wird zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterschieden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Vielzahl der zahnmedizinischen Standartbehandlungen. Die Kostenerstattung erfolgt meist anteilig, in einigen Behandlungsfällen auch in Gänze.
Am Beispiel der Prothetik (Zahnersatz) steigt die Bezuschussung mit dem Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen an (Bonusheft).
Neuartige minimalinvasive Verfahren, rein ästhetisch verbessernde Eingriffe oder sehr hochwertiger und damit kostenintensiver Zahnersatz gehören nicht zum Leistungsspektrum der GKVen.
Im Folgenden finden sie eine Auflistung der unterschiedlich bezuschussten Kassenleistungen, die wir Ihnen anbieten.